Mütterpflegerin in Würzburg
Haushaltshilfe nach der Geburt
Unterstützung im Wochenbett – Was ist eine Mütterpflegerin?
Eine Mütterpflegerin ist eine ausgebildete Fachkraft, die dich und deine Familie in der Zeit nach der Geburt professionell begleitet und entlastet. Ich unterstütze dich nicht nur körperlich und emotional – ich packe im Alltag mit an, damit du zur Ruhe kommen und ankommen kannst. Anders als deine Hebamme, die sich primär um deine medizinische Nachsorge kümmert, bin ich deine alltagspraktische Stütze: zuverlässig, einfühlsam und da, wenn du mich brauchst.
Und das Beste: Du kannst mich als deine Mütterpflegerin durch die Krankenkasse finanzieren.
Wofür kannst du mich als Mütterpflegerin einsetzen?
Als Haushaltshilfe nach der Geburt
- Kochen und Mahlzeiten vorbereiten (gesunde Wochenbettküche, Vorkochen für mehrere Tage)
- Einkaufen und Besorgungen erledigen (Supermarkt, Apotheke, Drogerie)
- Leichte Hausarbeit übernehmen (Wäsche waschen, Aufräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen)
- Ältere Geschwisterkinder betreuen (Spielen, Abholen vom Kindergarten, Hausaufgaben)
Rund um dein Neugeborenes
- Pflege deines Babys (Wickeln, Baden, Anziehen)
- Unterstützung beim Stillen (Anlegen, Stillpositionen, Milchpumpe)
- Flaschenernährung vorbereiten und durchführen (Säuglingsnahrung zubereiten, Füttern)
Für dich als Mutter
- Entlastung bei körperlicher Erschöpfung (Ruhepausen ermöglichen)
- Emotionale Begleitung (bei Überforderung, Stimmungstiefs oder Wochenbettdepression)
- Stärkung deines Selbstvertrauens als Mutter (Anleitung beim Umgang mit dem Neugeborenen)
In besonderen Situationen
- Mehrlingsgeburten (gleichzeitige Versorgung von Zwillingen oder Drillingen)
- Frühgeborene oder Kinder mit besonderem Förderbedarf (spezielle Pflege und Beobachtung)
- Unterstützung nach Kaiserschnitt (Entlastung bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit)
- Alleinerziehende Mütter (vollständige Übernahme des Haushalts ohne Partnerhilfe)
Mütterpflegerin und Krankenkasse – wer übernimmt die Kosten?
Das wissen viele nicht: Als Haushaltshilfe nach der Geburt werden meine Leistungen in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen.
Gemäß §24h SGB V haben gesetzlich versicherte Mütter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf genau diese Unterstützung.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn:
- kein anderer Haushaltsangehöriger den Haushalt führen kann
- ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt
- eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – zum Beispiel Erschöpfung, Komplikationen nach der Geburt oder psychische Belastung
Die genauen Mütterpflegerin Kosten hängen von deiner Versicherung und dem Umfang meiner Leistungen ab. Oft werden die Kosten vollständig oder anteilig übernommen – ich helfe dir dabei, das herauszufinden.
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